Service

GEMA

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) verwaltet als Treuhänderin ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Verleger) die ihr von diesen zur Wahrnehmung übertragenen Nutzungsrechte an Musikwerken. Die Wahrnehmung erstreckt sich darüber hinaus auch auf das gesamte übrige Weltrepertoire urheberrechtlich geschützter Musik. Eine Pflicht zur Mitgliedschaft in der GEMA besteht allerdings nicht. Sollte es nur darauf ankommen, bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten das Urheberrecht nachweisen zu können, empfiehlt sich die Hinterlegung der Werke (in Form von Noten oder Tonträgern) bei einem Notar. Auch die Versendung der Werke an sich selbst (per Einschreiben in einem versiegelten Umschlag) erleichtert den Nachweis der Urheberschaft.

Für jede Veröffentlichung oder öffentliche Aufführung eines Musiktitels von Urhebern, die der GEMA angeschlossen sind, berechnet die GEMA dem Nutzer Lizenzen. Die Höhe dieser Lizenzen ist von der Art des Mediums, der Spielzeit, dem Verkaufspreis und dem Verwendungszweck abhängig. Als Tonträgerhersteller sind wird dazu verpflichtet, jede Herstellung von Ton- oder Datenträgern bei der GEMA zu melden. Unter dem Begriff "Tonträger" werden CDs, MD´s, DVD´s, Schallplatten, Musik-Kassetten und Audio-Datenträger (z.B. CD-ROM, Magnetband, Diskette etc.) zusammengefasst.

Es gibt zwei Möglichkeiten der Anmeldung:

1. Sie melden Ihre Veröffentlichung bei der GEMA selbst an und geben uns eine Kopie Ihrer Anmeldung mit entsprechender Freistellung der GEMA. Erst danach können wir die Ware bei Ihnen anliefern. Die GEMA rechnet dann eventuelle Lizenzen mit Ihnen direkt ab. (Anmeldeformulare erhalten Sie von der GEMA).

2. Wir übernehmen die Anmeldung für Sie. Dazu benötigen wir eine Auflistung aller Musiktitel, die entsprechenden Urheber (Komponist/Texter/eventuell Bearbeiter/Verleger) und die Spielzeit der einzelnen Titel. Die Abrechnung der Lizenzen erfolgt dann über uns.

Die Anmeldung bei der GEMA muss auf jeden Fall erfolgen, auch wenn die angegebenen Urheber nicht Mitglieder der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft sind. In diesem Fall werden keine Lizenzen durch die GEMA erhoben.

Weitere Infos erhalten Sie von den GEMA-Generaldirektionen in Berlin und München. Hier die Adressen:

Bayreuther Str. 37, D-10787 Berlin, Tel.:+49 30 21245-00 / Rosenheimer Str. 11, D-81667 München - Tel.:+49 89 48003-00 - Mail: gema@gema.de

GVL

Auch Hersteller (Schallplattenfirmen, Produzenten mit eigenem Label etc.) und ausübende Künstler (Musiker, Sänger, Tänzer etc.) haben Rechte an den von Ihnen vorgetragenen Werken. Das sogenannte Zweitverwertungsrecht für Künstler und Hersteller wird im Falle der kostenlosen Mitgliedschaft durch die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH) wahrgenommen.

Die GVL schüttet dafür einerseits zusätzliche Vergütungen an die an einer Tonträgerproduktion beteiligten Musiker aus. Eine weitere Auswertung, das Senderecht, rechnet die GVL mit dem sog. Label (Schallplattenfirma) ab. Zur EDV-gerechten Erfassung der Sendeminuten vergibt die GVL einen Labelcode. Sollen also Tonträger z.B. vom öffentlich rechtlichen Rundfunk gesendet werden, gilt durch den Aufdruck des Labelcodes das Senderecht als erteilt. Die Rundfunkanstalt wird in Ihrem Sendebericht den Labelcode zur Verrechnung mit der GVL benutzen. 

Wenn Sie ein eigenes Label besitzen, können Sie natürlich bei einer Tonträgerveröffentlichung diesen Labelcode verwenden. Die Anmeldung eines Labels bei der GVL kann jedoch erst nach der Veröffentlichung der ersten Produktion beantragt werden. Sollten Sie nicht auf ein eigenes Label zurückgreifen können, stellen wir im Rahmen eines Lizenzvertrags unser eigenen Label (Scare-Records / Modern Taste Records) für die über uns hergestellten Tonträger kostenlos zur Verfügung. Durch den abzuschließenden Lizenzvertrag gehen allerdings die Leistungsschutzrechte für die mit unserem Labelcode versehenen Tonträger auf das jeweilige Label über.

Darüber hinaus arbeiten wir mit dem Dienstleister MPN (Music Promotion Network) der deutschen Phononet zusammen und können Ihnen darüber eine kostenpflichtige Bemusterung der öffentlich rechtlichen sowie privaten TV- und Rundfunkanstalten und der ARD-Schallarchive anbieten. Diese Bemusterung garantiert nicht die Sendung in Rundfunk oder TV - das entscheiden die jeweiligen Redaktionen bzw. Redakteure - bietet aber die Möglichkeit unter all den Veröffentlichungen gefunden zu werden.

Weitere Infos erhalten Sie von der GVL in Berlin. Hier die Adresse:

Podbielskiallee 64 - D-14195 Berlin - Tel.: +49 (030) 48483-600 - E-Mail: gvl@gvl.de

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